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Allgemeine Geschäftsbedingungen der for you Cert GmbH, Solingen

§ 1      Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die im Zusammenhang mit einer Zertifizierung zwischen dem Auftragnehmer (nachstehend „for you Cert" genannt) und dem Auftraggeber geschlossen werden.

§ 2      Vertragsgegenstand / Leistungsumfang

Gegenstand des Vertrags ist eine Zertifizierung nach einer beauftragten Norm, die nur dann Gültigkeit besitzt, wenn dieser von beiden Vertragspartnern unterschrieben ist. Dies ist auch erbracht, wenn eine Bestellung unterschrieben vom Auftraggeber und eine Auftragsbestätigung von for you Cert vorliegt. Der Auftraggeber akzeptiert mit seiner Unterschrift neben den Vertragsinhalten gleichzeitig diese AGB's. Die Leistungen von for you Cert sind erbracht, wenn die dem zeitlichen Ablauf einer Zertifizierung üblichen Dokumente zur Verfügung gestellt wurden, die nach den entsprechenden Audits erstellt wurden. Angebote sind immer mit allen Inhalten freibleibend und nicht bindend, außer es ist extra dokumentiert. Angebote werden unter Mitwirkung des Auftraggebers bezüglich Firmendaten erstellt und verlieren Ihre Gültigkeit, falls sich diese Daten als unrichtig herausstellen. Stichtag diesbezüglich ist der Tag der Datenerhebung. for you Cert stellt entsprechend den Zertifizierungsregeln Auditoren zur Verfügung.

§ 3      Gewährleistung / Verjährung

Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung offensichtlicher Mängel. Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln, die durch for you Cert oder von ihren Beauftragten/Erfüllungsgehilfen entstanden sind, muss vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Offensichtliche Mängel gelten als genehmigt, wenn sie nicht binnen 2 Wochen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich gerügt werden. Die Ansprüche des vorstehenden Absatzes verjähren mit Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der Arbeiten. Durch den Stichprobenansatz des Audits, kann keine Gewährleistung und Verantwortung für auch offensichtliche Gefahren und Mängel an Produkten, Ausrüstungen und Einrichtungen des Auftraggebers übernommen werden. Diesbezüglich ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

§ 4      Haftung

for you Cert haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur für die von ihr bzw. ihren Mitarbeitern und Beauftragten/Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen for you Cert verjähren innerhalb zwei (2) Jahren ab Anspruchsentstehung. Leistungsangaben und Zusicherungen von Mitarbeitern und Beauftragten/Erfüllungsgehilfen sind nur gültig, wenn diese direkt mit for you Cert schriftlich vereinbart wurden. Haftungsbeschränkungen wirken immer auch zugunsten aller Mitarbeiter und Beauftragten/Erfüllungsgehilfen von for you Cert.

§ 5      Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit zu verschieben. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit. Zahlungen wegen Terminverschiebungen sind dann ausgesetzt, wenn nachweislich höhere Gewalt eingetreten ist und Informationen unverzüglich gegeben wurden.

§ 6      Änderung des Zertifizierungsverfahrens

Wenn for you Cert wegen Änderungen am Zertifizierungsverfahren Vertragsänderungen durchführen muss, so ist eine Kündigung aus diesem Grund ausgeschlossen. for you Cert verpflichtet sich, die Änderungen und eventuell nachfolgende Kosten transparent darzulegen.

§ 7      Kündigung

Der Vertrag kann mit einer Frist von 6 Monaten zum errechnetem Audittermin gekündigt werden. Stichtag ist der Eingang bei for you Cert. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der nachgewiesenen Schriftform. Der Auftraggeber kommt für erbrachte Leistungen bis zum Zeitpunkt der Kündigung auf. Verzichtet der Auftraggeber auf die Dienstleistung von for you Cert zum Zeitpunkt, dass das nächste Audit in weniger als sechs (6) Monaten durchzuführen ist, so sind 50% der vereinbarten Auditkosten fällig oder die Regelung bezüglich Terminverschiebung der Zertifizierungsordnung werden bei Bedarf angewendet. Einer Kündigung folgt die sofortige Löschung des Zertifikates, außer alle Audits der dreijährigen Zertifizierungsperiode sind korrekt durchgeführt worden oder der Auftraggeber beantragt eine Kündigung, weil die Organisation nachweislich in die Matrix-Zertifizierung einer anderen Organisation eingegliedert wurde.

§ 8      Sonstiges

Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit for you Cert dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung ganz oder teilweise abgetreten werden. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Sind oder werden Vorschriften dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. for you Cert braucht Wünschen nicht zu entsprechen, wenn dadurch Zertifizierungsregeln ausgesetzt werden könnten. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen. In der Bestellung ist besonders auf diese AGB, der Zertifizierungsordnung und der Akzeptanz durch Unterschrift des Auftraggebers hingewiesen. Die for you Cert ist Mitglied im BVUZ (Bundesverband unabhängiger Zertifizierungsstellen e.V.; www.bvuz.de) und hat sich zur jederzeitigen Einhaltung von besonders hochwertigen Qualitätskriterien verpflichtet. Die Qualitätskriterien finden Sie auf unserer Internetseite. Jeder Organisation oder Person steht ein Beschwerderecht gegenüber dem BVUZ zu, wenn die for you Cert, eine bei der for you Cert beschäftigte oder eine von for you Cert beauftragte Person gegen einen oder mehrere Punkte dieser Qualitätskriterien verstößt. Die Beschwerde kann direkt auf der Internetseite (www.bvuz.de/beschwerden/) des BVUZ eingegeben werden. Lieferungen und Leistungen stehen unter Eigentumsvorbehalt. Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Solingen.

Solingen, den 18. März 2024